Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA)

BayLDA: In unseren Tätigkeitsberichten informieren wir die Öffentlichkeit über die Schwerpunkte unserer Arbeit. Nach der früheren Rechtslage (§ 38 Abs. 1 Satz 7 der alten Fassung des BDSG musste der Tätigkeitsbericht alle zwei Jahre erstellt werden, weshalb unsere bisherigen acht Tätigkeitsberichte jeweils einen zweijährigen Berichtszeitraum abdecken. Ab 2019 hat das BayLDA als Aufsichts- behörde gemäß Art. 59 der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen.

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13. Tätigkeitsbericht 2023 <<weiter>>