Unabhängig davon, ob Sie verpflichtet sind einen Datenschutzbeauftragten (DSB) für Ihr Unternehmen zu bestellen oder nicht, müssen Sie die Anforderungen der DS-GVO kennen und erfüllen können. Folgende Fragen muss jede Firma, egal welcher Größe beantworten können:

  • Was sind die Rechte eines Betroffenen und wie erteilt man eine korrekte Auskunft?
  • Existiert ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und wird dieses regelmäßig angepasst?
  • Welche technisch-organisatorischen Maß- nahmen werden im Unternehmen getroffen um den Verlust, Diebstahl oder Missbrauch personenbezogener Daten zu verhindern?
  • Mit wem muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden und welchen Inhalt muss dieser Vertrag haben?
  • Sind die Internetseiten datenschutzkonform aufgestellt?

Finden im Unternehmen Prozesse statt, für die zwingend eine Datenschutzfolgeabschätzung erforderlich ist?

Vielen Unternehmen, die noch nichts oder noch nicht viel mit dem Thema Datenschutz zu tun hatten, fällt es schwer, den Anfang zu finden.

Was brauche ich zwingend, worauf kann verzichtet werden? Oder auch was ändert sich, wenn die Firma in den letzten Jahren gewachsen ist und mehr Mitarbeiter beschäftigt werden?

Wir helfen Ihnen, das Grundgerüst für die Einhaltung der DS-GVO aufzubauen. Dank unserer Erfahrung aus den unterschiedlichsten Branchen und Wirtschaftszweigen können wir Ihnen Vorlagen und Beispieltexte zur Verfügung stellen und die Basis für Ihr eigenes Datenschutzmanagement bilden. So müssen Sie das Rad für Ihre Firma nicht neu erfinden.

Dabei passen wir uns ganz individuell Ihren Bedürfnissen an. Bei Bedarf erstellen wir alle relevanten Dokumente für Sie und schulen Ihre Mitarbeiter in datenschutzrelevanten Themen.

Haben Sie bereits jemanden in Ihrer Firma, der sich in Zukunft um das Thema Datenschutz kümmern soll, unterstützen wir diesen gerne bei der Erfüllung seiner Arbeit.

Vergleichen Sie unser Angebot oder lassen sich individuell beraten unter Telefon 0176 / 620 120 12 oder E-Mail an info@keck-dsb.de