Das Thema Datenschutz ist aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken.

Doch alleine mit der Einhaltung der DS-GVO und den Vorschriften aus dem BDSG ist es noch nicht getan. Beide Gesetze bilden nur die Grundlage, auf der der Datenschutz aufbaut. Was die einzelnen Artikel in der Praxis für die Wirtschaft bedeuten, wird sich erst in den nächsten Jahren zeigen.

Zu vielen Themen fehlen noch Urteile, wie Teile der Verordnung umzusetzen sind. Und auch die Behörden, sowohl in den Bundesländern als auch auf Europaebene werden erst durch die Veröffentlichung von Stellungnahmen die Grenzen abstecken, in denen sich der Datenschutz bewegt.

Angesichts der Tatsache, dass ohne eine gefestigte Rechtsprechung und den nur nach und nach veröffentlichten Orientierungshilfen der Datenschutzkonferenz (DSK) eine enorme Rechtsunsicherheit herrscht, werden Datenschutzberater und Datenschutzkanzleien auch in Zukunft alle Hände voll zu tun haben.

Datenschutz ist kein statischer Zustand, sondern muss mit dem Fortschreiten moderner Techniken immer neu definiert werden.

Zu den Aufgaben des Datenschutzbeauftragten gehört es, sich stetig fortzubilden und sein Wissen im Austausch mit anderen ständig zu erweitern. Durch die Arbeit in verschiedenen Verbänden und Ausschüssen, die Teilnahme an Kongressen und sogenannten ERFA-Kreisen sind wir immer auf dem Laufenden.

Dies ist nur schwer von einem internen DSB zu leisten, dessen Hauptaufgabe im Unternehmen meist an anderer Stelle liegt und dem nur wenige Stunden für den Datenschutz zur Verfügung stehen.

Holen Sie sich daher unsere Unterstützung für Ihren DSB, bei der Überprüfung Ihrer internen Abläufe, bei der Umsetzung großer Projekte, für die Schulung Ihrer neuen Mitarbeiter.

Prüfen Sie unsere Leistungen oder lassen sich individuell beraten unter Telefon 0176 / 620 120 12 oder E-Mail an info@keck-dsb.de