Handlungsbedarf zur Änderung der Webseiten

Handlungsbedarf zur Änderung der Webseiten Vom neuen Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ist wahrscheinlich jeder Webseitenbetreiber betroffen. Das DDG ist am 14. Mai 2024 in Kraft getreten und ergänzt nicht nur den Digital Services Act der EU, sondern ersetzt das Telemediengesetz (TMG) und das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken (NetzDG). Es benennt auch das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (TTDSG) in Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) um. Was bedeutet das? Es besteht Handlungsbedarf zur Änderung der Webseiten…

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Tätigkeitsbericht des BayLDA

Tätigkeitsbericht des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) BayLDA: In unseren Tätigkeitsberichten informieren wir die Öffentlichkeit über die Schwerpunkte unserer Arbeit. Nach der früheren Rechtslage (§ 38 Abs. 1 Satz 7 der alten Fassung des BDSG musste der Tätigkeitsbericht alle zwei Jahre erstellt werden, weshalb unsere bisherigen acht Tätigkeitsberichte jeweils einen zweijährigen Berichtszeitraum abdecken. Ab 2019 hat das BayLDA als Aufsichts- behörde gemäß Art. 59 der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) jährlich einen…

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