CHECK28®
Datenschutzaudit für Auftraggeber und Auftragnehmer/Dienstleister
Unterstützung für Auftraggeber
Um eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Artikel 28 DSGVO handelt es sich, wenn ein anderes Unternehmen damit beauftragt wird, personenbezogene Daten nach genauer Anweisung des Auftraggebers zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzten.
Der Auftraggeber hat sich dabei vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der Einhaltung der beim Auftragnehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Der Auftraggeber kann auf eine Prüfung vor Ort verzichten, wenn auf andere geeignete Weise eine Prüfung erfolgt ist.
Die Keck-DSB übernimmt diese Prüfungen im Rahmen eines Datenschutzaudits nach einem durch den Fachverband Externe Datenschutzbeauftragte e.V. standar- disierten Verfahren ("Check28") im Auftrag des Auftragnehmers oder im Auftrag des Auftraggebers.
Ideal für Auftragnehmer und Dienstleister als Auftragsverarbeiter
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihre Dienst- leistung nach dem CHECK28-Verfahren von einem qualifizierten Datenschutz- beauftragten prüfen zu lassen.
Durch ein Datenschutzaudit und ein erteiltes Prüfsiegel vermindern Sie regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen durch Ihre Auftraggeber.
Ein Auftragnehmer bzw. Dienstleister kann damit dem Auftraggeber durch die Vorlage eines Prüfberichtes und eines Zertifikates nachweisen, die erforderlichen technisch- organisatorischen Maßnahmen getroffen zu haben.
Zusätzliche Beschreibung zum CHECK28®-Datenschutzaudit durch unseren Fachverband Externe Datenschutzbeauftragte e.V. finden Sie unter https://fed-ev.de/check-28-datenschutzaudit
Gerne erhalten Sie weitere Informationen über das Datenschutzaudit nach dem CHECK28- Verfahren per E-Mail über office@keck-dsb.de oder telefonisch unter Telefon 09194.72 45 915
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